Es tut sich etwas in Sachen Verkehrsberuhigung für die von übermäßigem Lärm geplagten Anwohner der Büdinger Altstadt. Nach der CDU haben jetzt auch die Freien Wähler das Thema aufgegriffen und fordern an Wochenenden eine Verkehrsberuhigung. Nach Vorstellung der FWG soll nur noch Anliegerverkehr zugelassen sein.
Sehr löblicher Ansatz doch leider ziemlich wirkungslos. Warum das? Ein kleiner Blick in die einschlägigen Rechtsvorschriften klärt auf. Dazu ein Zitat aus Rechtslexikon.net:
Ist eine Strasse durch ein Verbotszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, unter dem Verkehrszeichen jedoch vermerkt "Anlieger frei" ("ausgenommen Anlieger”), darf diese Strasse mit Fahrzeugen benutzt werden von:
a) Personen, die in der gesperrten Strasse wohnen,
b) Besuchern, Lieferanten, Kunden der Anlieger,
c) Personen, die eine in der gesperrten Strasse liegende Baustelle zur Besichtigung, Überwachung, Rücksprache mit Bauunternehmern, untersuchen wollen,
d) Personen, die nur über die gesperrte Strasse zu ihrem Grundstück oder zu ihrer Wohnung gelangen können,
e) Personen, denen der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer den Besuch seines Anwesens allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich oder stillschweigend gestattet hat (BGH in Neue Juristische Wochenschrift).
Die Ausnahme nach Punkt B hebelt die Verkehrsberuhigung über den Umweg "Anliegerverkehr" wirkungsvoll aus. Essen in einem der Lokale in der Altstadt holen oder einfach nur ein Bier trinken wollen ermöglicht die Einfahrt in den eigentlich gesperrten Bereich. Punkt E ginge auch, der Verkehrsteilnehmer muss nur erklären er will irgendwo in der Altstadt jemanden besuchen. Vor allem- wer will das kontrollieren? Zugangskontrollen an der Einfahrt Mühltor, Untertor und Obertor?
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