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Über politische Themen wollte ich mich hier in diesem Blog eigentlich nicht auslassen. Das führt oft dazu von den Lesern gedanklich in eine Schublade gesteckt zu werden. Eigentlich. Doch so langsam bin ich der Ansicht, dass jeder seine Meinungen, Gedanken und Ansichten zu verschiedenen, uns alle jetzt und in Zukunft betreffenden politischen Themen in geeigneter Form äußern und sich die Hoheit über seine Stimme zurück holen sollte.

Ich bin es mittlerweile leid, wenn mir Politiker, Medien, überwiegend politisch links stehende Interessengruppen vorschreiben wollen was ich zu sagen, denken und tun habe. Mich nervt es immer mehr, wenn jegliche, selbst verhalten vorgetragene Kritik an Missständen mit teils fragwürdigen Mitteln im Keim erstickt wird.

Ein gutes Beispiel dazu, wie politische Gegner diskreditiert und zum Schweigen gebracht werden bot die vergangene Stadtverordnetenversammlung in Büdingen.
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Es tut sich etwas in Sachen Verkehrsberuhigung für die von übermäßigem Lärm geplagten Anwohner der Büdinger Altstadt. Nach der CDU haben jetzt auch die Freien Wähler das Thema aufgegriffen und fordern an Wochenenden eine Verkehrsberuhigung. Nach Vorstellung der FWG soll nur noch Anliegerverkehr zugelassen sein.

Sehr löblicher Ansatz doch leider ziemlich wirkungslos. Warum das? Ein kleiner Blick in die einschlägigen Rechtsvorschriften klärt auf. Dazu ein Zitat aus Rechtslexikon.net:

Ist eine Strasse durch ein Verbotszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, unter dem Verkehrszeichen jedoch vermerkt "Anlieger frei" ("ausgenommen Anlieger”), darf diese Strasse mit Fahrzeugen benutzt werden von:
a) Personen, die in der gesperrten Strasse wohnen,
b) Besuchern, Lieferanten, Kunden der Anlieger,
c) Personen, die eine in der gesperrten Strasse liegende Baustelle zur Besichtigung, Überwachung, Rücksprache mit Bauunternehmern, untersuchen wollen,
d) Personen, die nur über die gesperrte Strasse zu ihrem Grundstück oder zu ihrer Wohnung gelangen können,
e) Personen, denen der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer den Besuch seines Anwesens allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich oder stillschweigend gestattet hat (BGH in Neue Juristische Wochenschrift).

Die Ausnahme nach Punkt B hebelt die Verkehrsberuhigung über den Umweg "Anliegerverkehr" wirkungsvoll aus. Essen in einem der Lokale in der Altstadt holen oder einfach nur ein Bier trinken wollen ermöglicht die Einfahrt in den eigentlich gesperrten Bereich. Punkt E ginge auch, der Verkehrsteilnehmer muss nur erklären er will irgendwo in der Altstadt jemanden besuchen. Vor allem- wer will das kontrollieren? Zugangskontrollen an der Einfahrt Mühltor, Untertor und Obertor?
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In Büdingen gehen die Uhren langsam. Wirklich langsam. Aber mehrere Jahre, nur um festzustellen, dass die Belästigungen rund um die Altstadt durch unnötigen Verkehr- neudeutsch "cruisen" genannt- in den wärmeren Jahreszeiten mittlerweile ein unerträgliches Ausmaß annimmt, hat schon ein ganz kleines bisschen etwas von Tiefschlaf.

Immerhin hat die Büdinger CDU noch rechtzeitig die Kurve bekommen und dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Besucher der Altstadt angemahnt. Jetzt, sofort und unverzüglich? Nein, natürlich nicht sofort.
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Am 02. Mai veröffentlicht der Kreis-Anzeiger einen Artikel über ein Vorhaben des  Magistrats der Stadt Büdingen über geplante nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW in Büdingen und Ortsteilen. Als löbliche Maßnahme zur Entlastung der durch Verkehr stark in ihrer Nachtruhe gestörten Anwohner der im Artikel genannten Straßen und Ortsteile ist diese durchaus zu begrüßen, doch stellt sich die Frage ob weitere Tempolimits den gewünschten Effekt erzielen.
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