In einem früheren Artikel hatte ich die grassierende Ausbreitung der *hüstel* gastronomischen Betriebe, deren Geschäftszweck oft nur darin besteht den Spielern vor den installierten Geldspielautomaten ein Flaschengetränk zu kredenzen, thematisiert. Den Betreibern wurde es bislang meiner Ansicht nach zu einfach gemacht Räumlichkeiten als Gaststätte anzumelden, in diesen Daddelautomaten aufzuhängen und die nicht ganz unerheblichen Gewinne abzuschöpfen, als eine tatsächliche Gaststätte mit den nicht ganz trivialen Auflagen zu führen.
Nun tut sich zumindest in Büdingen und Altenstadt etwas gegen diese moderne Seuche. Im Kreis-Anzeiger vom 22.07.2018 (Link zur Onlineausgabe) findet sich ein ausführlicher Bericht über durchgeführte Kontrollen und die festgestellten Verstöße.
Schauen wir mal was in Zukunft mit diesen Glanzlichtern der gastronomischen Kultur in Büdingen geschieht. Möglicherweise haben Zoll und Finanzamt noch das eine oder andere Wort mit zu reden.
Wünschenswert wäre es wenn diese Automatenpest ein für allemal verschwindet.