Springe zum Inhalt

Verkehrsteilnehmer die nach dem Anlassen des Motors das Hirn im Handschuhfach ablegen sind keine Erfindung der jüngeren Zeit. Die gibt es schon seit Henry Ford durch Massenproduktion erschwingliche motorisierte Fortbewegungsmittel ermöglichte. Ich bin im Auto selbst oft nicht gerade als motorisiertes Verkehrshindernis unterwegs, doch gibt es bei mir eine Maxime: ich verhalte mich im Straßenverkehr generell so, dass ich andere nicht gefährde, behindere oder belästige. Diese gegenseitige Rücksichtnahme vermisse ich mittlerweile sehr oft.

Gestern Abend bediente ein im Landkreis Friedberg gemeldeter Verkehrsteilnehmer in seinem älteren ultrakonkret krasse dreia Beemwäh vollumfänglich das Klischee des Idioten am Steuer. Ich hatte den jungen Herren ab Büches bis zum ersten Kreisverkehr in Büdingen vor mir. In der Zeit konnte ich sieben Überholversuche trotz Gegenverkehr, sinnloses "in den Kofferraum des Vordermanns kriechen" inklusive intensiver Nutzung der Hupe, unsinniges Beschleunigen und Abbremsen, innerstädtisch weit überhöhte Geschwindigkeit sowie die Missachtung einer mehr als zwei Sekunden "Halt" zeigender Ampel (die am ehemaligen JOH) beobachten.
mehr

Es tut sich etwas in Sachen Verkehrsberuhigung für die von übermäßigem Lärm geplagten Anwohner der Büdinger Altstadt. Nach der CDU haben jetzt auch die Freien Wähler das Thema aufgegriffen und fordern an Wochenenden eine Verkehrsberuhigung. Nach Vorstellung der FWG soll nur noch Anliegerverkehr zugelassen sein.

Sehr löblicher Ansatz doch leider ziemlich wirkungslos. Warum das? Ein kleiner Blick in die einschlägigen Rechtsvorschriften klärt auf. Dazu ein Zitat aus Rechtslexikon.net:

Ist eine Strasse durch ein Verbotszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, unter dem Verkehrszeichen jedoch vermerkt "Anlieger frei" ("ausgenommen Anlieger”), darf diese Strasse mit Fahrzeugen benutzt werden von:
a) Personen, die in der gesperrten Strasse wohnen,
b) Besuchern, Lieferanten, Kunden der Anlieger,
c) Personen, die eine in der gesperrten Strasse liegende Baustelle zur Besichtigung, Überwachung, Rücksprache mit Bauunternehmern, untersuchen wollen,
d) Personen, die nur über die gesperrte Strasse zu ihrem Grundstück oder zu ihrer Wohnung gelangen können,
e) Personen, denen der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer den Besuch seines Anwesens allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich oder stillschweigend gestattet hat (BGH in Neue Juristische Wochenschrift).

Die Ausnahme nach Punkt B hebelt die Verkehrsberuhigung über den Umweg "Anliegerverkehr" wirkungsvoll aus. Essen in einem der Lokale in der Altstadt holen oder einfach nur ein Bier trinken wollen ermöglicht die Einfahrt in den eigentlich gesperrten Bereich. Punkt E ginge auch, der Verkehrsteilnehmer muss nur erklären er will irgendwo in der Altstadt jemanden besuchen. Vor allem- wer will das kontrollieren? Zugangskontrollen an der Einfahrt Mühltor, Untertor und Obertor?
mehr

Büdingen ist schön. Sagen die schon länger hier leben. Büdingen ist liebenswert. Sagen die unsere Stadt in Nah und fern bekannt machen. In Büdingen lebt Kunst, Kultur und Geschichte. Sagen die Kulturschaffenden. Büdingen hat Entwicklungspotential. Sagen Kommunalpolitiker.

Stimmt. Stimmt aber auch nicht. Büdingen ist wie viele andere kleinere und mittlere Kommunen in einer Abwärtsspirale gefangen, deren Auswirkungen für jeden, der mit offenen Augen durch die Stadt geht ersichtlich ist. Gab es früher vielfältiges Kleingewerbe, Handel, Handwerk, gutbürgerliche Gastronomie und mal mehr, mal weniger gemütliche Kneipen dominieren heute andere Betriebe das Stadtbild.
mehr 

Am 02. Mai veröffentlicht der Kreis-Anzeiger einen Artikel über ein Vorhaben des  Magistrats der Stadt Büdingen über geplante nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW in Büdingen und Ortsteilen. Als löbliche Maßnahme zur Entlastung der durch Verkehr stark in ihrer Nachtruhe gestörten Anwohner der im Artikel genannten Straßen und Ortsteile ist diese durchaus zu begrüßen, doch stellt sich die Frage ob weitere Tempolimits den gewünschten Effekt erzielen.
mehr 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner