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Verkehrsteilnehmer die nach dem Anlassen des Motors das Hirn im Handschuhfach ablegen sind keine Erfindung der jüngeren Zeit. Die gibt es schon seit Henry Ford durch Massenproduktion erschwingliche motorisierte Fortbewegungsmittel ermöglichte. Ich bin im Auto selbst oft nicht gerade als motorisiertes Verkehrshindernis unterwegs, doch gibt es bei mir eine Maxime: ich verhalte mich im Straßenverkehr generell so, dass ich andere nicht gefährde, behindere oder belästige. Diese gegenseitige Rücksichtnahme vermisse ich mittlerweile sehr oft.

Gestern Abend bediente ein im Landkreis Friedberg gemeldeter Verkehrsteilnehmer in seinem älteren ultrakonkret krasse dreia Beemwäh vollumfänglich das Klischee des Idioten am Steuer. Ich hatte den jungen Herren ab Büches bis zum ersten Kreisverkehr in Büdingen vor mir. In der Zeit konnte ich sieben Überholversuche trotz Gegenverkehr, sinnloses "in den Kofferraum des Vordermanns kriechen" inklusive intensiver Nutzung der Hupe, unsinniges Beschleunigen und Abbremsen, innerstädtisch weit überhöhte Geschwindigkeit sowie die Missachtung einer mehr als zwei Sekunden "Halt" zeigender Ampel (die am ehemaligen JOH) beobachten.
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In einem früheren Artikel hatte ich die grassierende Ausbreitung der *hüstel* gastronomischen Betriebe, deren Geschäftszweck oft nur darin besteht den Spielern vor den installierten Geldspielautomaten ein Flaschengetränk zu kredenzen, thematisiert. Den Betreibern wurde es bislang meiner Ansicht nach zu einfach gemacht Räumlichkeiten als Gaststätte anzumelden, in diesen Daddelautomaten aufzuhängen und die nicht ganz unerheblichen Gewinne abzuschöpfen, als eine tatsächliche Gaststätte mit den nicht ganz trivialen Auflagen zu führen.

Nun tut sich zumindest in Büdingen und Altenstadt etwas gegen diese moderne Seuche. Im Kreis-Anzeiger vom 22.07.2018 (Link zur Onlineausgabe) findet sich ein ausführlicher Bericht über durchgeführte Kontrollen und die festgestellten Verstöße.

Schauen wir mal was in Zukunft mit diesen Glanzlichtern der gastronomischen Kultur in Büdingen geschieht. Möglicherweise haben Zoll und Finanzamt noch das eine oder andere Wort mit zu reden.

Wünschenswert wäre es wenn diese Automatenpest ein für allemal verschwindet.

Wer kennt sie nicht, die Zeitgenossen, denen Verkehrsregeln am verlängerten Rücken vorbei gehen? Völlig egal ob zwei, vier oder mehr Räder benehmen sich mittlerweile zu viele Verkehrsteilnehmer so als ob sie von den gültigen Regeln im öffentlichen Straßenverkehr noch nie etwas gehört hätten. Außerhalb der Ortschaften ist das fast schon zur Normalität geworden, doch nimmt regelwidriges Verhalten selbst in den Ortschaften zu.

Innerstädtisches Überholen, teils massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parken auf Gehwegen, ignorieren "Halt" gebietender Verkehrszeichen und des "Zebrastreifens", Überfahren roter Ampeln, aggressive Fahrweise, unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen und andere Verkehrsdelikte.

Mein persönliches Highlight sind die Schwachköpfe, die selbst während des Fahrens nicht die Finger von ihrem (offensichtlich für erweiterte Hirnfunktionen notwendigen) tragbaren Außenbordgehirn lassen können und unbedingt die neueste Meldung über Form, Farbe und Konsistenz des letzten Stuhlgangs irgend eines vollkommen unwichtigen Mitmenschen lesen müssen. Augen und Daumen auf dem Telefon, Unterarme auf dem Lenkrad oder Lenker, Aufmerksamkeit null.

Den zweiten Platz im Ranking nehmen die Dauertelefonierer ein. Eine Hand mit dem Telefon am Ohr, die andere am Lenkrad. Teure Autos für 50.000 € und mehr und die Fahrer schaffen es nicht die in der Kiste verbaute Freisprecheinrichtung mit dem Telefon zu koppeln. Moderne Technik kann den durchschnittlichen Benutzer schon klar überfordern. Selbst wenn keine FSE verbaut ist, kann es doch nicht so schwierig sein wenigstens ein Kopfhörerset mit den kleinen Knopfsteckern und Mikrofon zu nutzen? Fahren mit einer Hand ist ziemlich schwierig. Mit entsprechenden Folgen für Aufmerksamkeit und Verkehrssicherheit.
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Es tut sich etwas in Sachen Verkehrsberuhigung für die von übermäßigem Lärm geplagten Anwohner der Büdinger Altstadt. Nach der CDU haben jetzt auch die Freien Wähler das Thema aufgegriffen und fordern an Wochenenden eine Verkehrsberuhigung. Nach Vorstellung der FWG soll nur noch Anliegerverkehr zugelassen sein.

Sehr löblicher Ansatz doch leider ziemlich wirkungslos. Warum das? Ein kleiner Blick in die einschlägigen Rechtsvorschriften klärt auf. Dazu ein Zitat aus Rechtslexikon.net:

Ist eine Strasse durch ein Verbotszeichen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, unter dem Verkehrszeichen jedoch vermerkt "Anlieger frei" ("ausgenommen Anlieger”), darf diese Strasse mit Fahrzeugen benutzt werden von:
a) Personen, die in der gesperrten Strasse wohnen,
b) Besuchern, Lieferanten, Kunden der Anlieger,
c) Personen, die eine in der gesperrten Strasse liegende Baustelle zur Besichtigung, Überwachung, Rücksprache mit Bauunternehmern, untersuchen wollen,
d) Personen, die nur über die gesperrte Strasse zu ihrem Grundstück oder zu ihrer Wohnung gelangen können,
e) Personen, denen der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer den Besuch seines Anwesens allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich oder stillschweigend gestattet hat (BGH in Neue Juristische Wochenschrift).

Die Ausnahme nach Punkt B hebelt die Verkehrsberuhigung über den Umweg "Anliegerverkehr" wirkungsvoll aus. Essen in einem der Lokale in der Altstadt holen oder einfach nur ein Bier trinken wollen ermöglicht die Einfahrt in den eigentlich gesperrten Bereich. Punkt E ginge auch, der Verkehrsteilnehmer muss nur erklären er will irgendwo in der Altstadt jemanden besuchen. Vor allem- wer will das kontrollieren? Zugangskontrollen an der Einfahrt Mühltor, Untertor und Obertor?
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In Büdingen gehen die Uhren langsam. Wirklich langsam. Aber mehrere Jahre, nur um festzustellen, dass die Belästigungen rund um die Altstadt durch unnötigen Verkehr- neudeutsch "cruisen" genannt- in den wärmeren Jahreszeiten mittlerweile ein unerträgliches Ausmaß annimmt, hat schon ein ganz kleines bisschen etwas von Tiefschlaf.

Immerhin hat die Büdinger CDU noch rechtzeitig die Kurve bekommen und dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Besucher der Altstadt angemahnt. Jetzt, sofort und unverzüglich? Nein, natürlich nicht sofort.
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